Die Gigaset AG ist gemäß § 315b Abs. 1 in Verbindung mit Absatz 3 HGB von der Pflicht zur Erweiterung des Konzernlageberichts um eine nichtfinanzielle Konzernerklärung befreit, da das Unternehmen einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht außerhalb des Lageberichts erstellt.
Entsprechend § 315b Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 289d HGB teilt die Gigaset AG mit, dass sie als Rahmenwerk für die Erstellung des nichtfinanziellen Konzernberichts den Deutschen Nachhaltigkeitskodex als anerkanntes Rahmenwerk nutzt.
Untenstehend finden Sie den aktuellen nichtfinanziellen Konzernbericht sowie die der Vorjahre.
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